ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden der Parismoi GmbH
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote bei der PARISMOI GmbH, geschäftsansässig in 41460 Neuss, Anton-Kux. Str. 2, (im Folgenden: „PARISMOI .“). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die PARISMOI mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind alle Artikel und Dienstleistungen, die PARISMOI in ihren Verkaufsräumen anbietet.
(3) PARISMOI wird Produkte, die Kunden ordern, nur an Unternehmen des Einzelhandels sowie an weitere Großhändler verkaufen. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unter Einzelhandel fallen abschließend alle Handelsunternehmen, die Waren verschiedener Hersteller beschaffen, zu einem Sortiment zusammenfügen und an nichtgewerbliche Kunden, das heißt Verbraucher beziehungsweise Letztverwender verkaufen. Mit Ihrem Einverständnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen versichern Sie, dass Sie ihre Bestellung als Unternehmer und Einzelhändler im vorstehenden Sinne an PARISMOI abgeben.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PARISMOI gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PARISMOI ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn PARISMOI in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, Bestellungen für diesen vornimmt, Lieferungen oder Dienstleistungen vorbehaltslos erbringt oder Waren übergibt.
(5) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von PARISMOI maßgebend.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden PARISMOI gegenüber abzugeben sind (zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote von PARISMOI sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot an PARISMOI zum Abschluss eines Vertrags.
(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen PARISMOI und Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Die Annahme des Angebots durch PARISMOI kann zudem fernmündlich oder durch die Auslieferung oder Übergabe der Ware erfolgen oder, indem PARISMOI dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
§ 3 Lieferbeschränkungen und Änderungen
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, gelten die Angebote nur „so lange der Vorrat reicht. Die Präsentation der Produkte stellt kein bindendes Angebot von PARISMOI dar.
§ 4 Preise und Versandkosten
(1) Die ausgezeichneten Preise sind Netto-Endpreise. Hinzu kommt für Lieferungen eine Versandkostenvergü-
tung, deren Höhe im Verkaufsgeschäft erfragt werden kann.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von PARISMOI zugrunde liegen und eine Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers.
§ 5 Zahlung
(1) Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorkasse in Bar, mittels Kreditkarte oder Rechnung. Mit Angabe der Kreditkartennummer in der Bestellung wird PARISMOI ermächtigt, den Kaufpreis von dem vom Kunden in seiner Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto einzuziehen.
(2) Die Bezahlung der Ware erfolgt grundsätzlich per Vorkasse. Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von PARISMOI unbestritten sind.
(4) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Übergabe
(1) Die Waren werden in den Geschäftsräumen der PARISMOI GmbH, Anton-Kux. Str. 2 bzw. bzw. Duisburgerstrasse 3A in Neuss übergeben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (z.B. Lieferung).
(2) PARISMOI ist solange nicht zur Übergabe der Waren verpflichtet, als Ereignisse höherer Gewalt vorliegen. Dauern diese länger als drei Monate, ist PARISMOI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
(3) PARISMOI kann die Leistung verweigern, sofern diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages unverhältnismäßig wäre.
(4) Scheitert die Übergabe der Waren trotz dreimaligen Versuchs aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat er keinen Anspruch auf Leistung. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis ist von PARISMOI unverzüglich zu erstatten. Bestellkosten und die Gefahr der Rücksendung trägt der Kunde.
(5) Übergibt PARISMOI die Waren nicht oder nicht vertragsgemäß, hat der Kunde PARISMOI eine angemessene Nachfrist zu setzen, um die Leistung zu erbringen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 10,00 EUR (in Worten: zehn Euro) pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Dauert der Annahmeverzug länger als ein Jahr ist PARISMOI berechtigt die Ware auf Kosten des Käufers zu vernichten oder diese an Dritte weiterzuveräußern unter Anrechnung auf den Zahlungsanspruch.
(4) Von PARISMOI in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(5) PARISMOI ist solange nicht zur Lieferung verpflichtet, als Ereignisse höherer Gewalt vorliegen. Dauern diese länger als drei Monate, ist PARISMOI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
(6) PARISMOI kann die Leistung verweigern, sofern diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages unverhältnismäßig wäre.
(7) Scheitert die Zustellung der Waren trotz dreimaligen Versuchs aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat er keinen Anspruch auf Lieferung. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis ist von PARISMOI unverzüglich zu erstatten. Versandkosten und die Gefahr der Rücksendung trägt der Kunde.
(8) Liefert PARISMOI die Waren nicht oder nicht vertragsgemäß, hat der Kunde PARISMOI eine angemessene Nachfrist zu setzen, um die Leistung zu erbringen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) PARISMOI behält sich das Eigentum an den übergebenen oder gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt wird. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für sonstige Forderungen, die PARISMOI gegen den Kunden aus dessen geschäftlichem Bereich zustehen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung, Verkauf des gesamten Warenbestandes oder Räumungsverkauf, ist er nicht berechtigt.
(3) Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Schecks und Wechseln – mit allen Nebenrechten an PARISMOI ab; der Kunde ist berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen für uns einzuziehen. Falls die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir ihm berechnet haben.
(4) Der Kunde tritt PARISMOI alle Versicherungs- oder sonstigen Ansprüche ab, die er wegen Verlustes oder Schäden an der Vorbehaltsware erwirbt.
(5) Alle vorbezeichneten Abtretungen nimmt PARISMOI an. Der Kunde hat PARISMOI auf deren Anfordern eine Liste der abgetretenen Ansprüche sowie alle Informationen und Unterlagen zu deren Durchsetzung auszuhändigen.
(6) Wird der Kunde zahlungsunfähig oder wird ein Antrag auf Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen gestellt, darf der Kunde über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen und wir dürfen die Abtretungen des Kunden aufdecken sowie vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Zur Herausgabe hat der Kunde die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des Kunden zu lagern, sie als unsere Ware unter Eigentumsvorbehalt zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und ein Verzeichnis der Vorbehaltsware zu übergeben.
(7) Der Kunde hat PARISMOI den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an PARISMOI abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und PARISMOI in jeder Weise bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen.
(8) PARISMOI behält sich vor, durch einseitige Verzichtserklärung auf das Vorbehaltseigentum zu verzichten, falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware älter als ein Jahr ist.
§ 9 Rückgabe von Produkten
(1) Soweit PARISMOI die Ware aus Kulanz zurücknimmt, z.B. wegen Nichtgefallen, Falschbestellung oder anderer Größenwünsche, müssen die Produkte im Originalzustand und in der Originalverpackung zurückgegeben bzw. zurückgesandt werden. Für eine Verschlechterung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten, der mit dem von uns zu erstattenden Kaufpreis verrechnet wird. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Rückgabe. Zudem erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Prozent des Netto-Verkaufspreises.
§ 10 Gewährleistung
(1) Hat ein Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit, kann PARISMOI wählen, ob der Mangel beseitigt oder ein Ersatzprodukt übergeben oder geliefert wird. Soweit PARISMOI dabei Teile des Produkts austauscht, gehen diese entschädigungslos in das Eigentum von PARISMOI über.
(2) Handelsübliche, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Ausrüstung oder Designs gelten nicht als Mängel und dürfen nicht beanstandet werden. Veränderungen an Etikett oder Logo stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Auch Flugfäden in nicht wesentlicher Anzahl stellen keinen Mangel dar.
(3) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersetzung des Produktes ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf eigene Kosten zu der oben angegebene Anschrift zurückzubringen oder an die von PARISMOI angegebene Anschrift unter Angabe der Auftragsnummer zu versenden.
(4) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder, sofern nicht nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde muss PARISMOI dabei drei Nachbesserungsversuche einräumen; dies gilt nicht, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche im Einzelfall unzumutbar sind oder PARISMOI die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert.
(5) Für Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz gilt § 12 „Haftung“ entsprechend. Außer im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels, endet die Gewährleistung 12 Monate ab Lieferung.
(6) Keine Mängelansprüche bestehen, wenn ein Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von PARISMOI Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder unsachgemäß repariert. Das Gleiche gilt, wenn das Produkt nicht nach den Richtlinien des Herstellers installiert, betrieben oder gepflegt wird.
(7) Wird ein Mangel zu Unrecht gerügt, ist PARISMOI berechtigt, Ersatz für die entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
(8) Soweit der Kunde Teil einer Lieferkette im Sinne des § 478 BGB wird, bleiben die Rechte aus §§ 478, 479 BGB unberührt. Der Kunde hat jedoch dabei die jeweils von seinem Abnehmer an ihn gerichtete Mangelrüge unverzüglich an PARISMOI weiterzuleiten.
(9) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übergabe bzw. Übersendung in ausreichenden, von ihm belegbaren Stichproben auf Mängel hinsichtlich Richtigkeit, Passform oder Verarbeitung sorgfältig zu untersuchen. Die übergebene oder gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe oder Lieferung oder sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
(10) Die gerügte Ware muss in einer sicheren Verpackung an PARISMOI , an der oben angegebenen Adresse, übergeben oder kostenfrei an PARISMOI gesandt werden. Die Übergabe oder Rücksendung muss neben dem Waren-Rückgabeschein bzw. Sendeschein eine Fehlerbeschreibung für jeden Artikel enthalten und es müssen die Unterlagen beigefügt sein, aus denen sich der Kauf und die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches ergeben (insbesondere Lieferscheine und Rechnungen).
(11) Eine im Einzelfall zwischen PARISMOI und dem Kunden vereinbarte Übergabe oder Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
§ 11 Vertraulichkeit
PARISMOI verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln, wenn der Kunde sie als solche gekennzeichnet hat oder sie offensichtlich als solche zu erkennen sind.
§ 12 Haftung
(1) PARISMOI haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.
(2) Für die Vernichtung von Daten haftet PARISMOI im Falle von grober Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
(3) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet PARISMOI des weiteren, wenn PARISMOI wesentliche Vertragspflichten verletzt hat. Darunter fallen alle die Pflichten, welche die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind. Zudem haftet PARISMOI für einfache Fahrlässigkeit, wenn der Schaden auf einem allein von PARISMOI beherrschbaren Risiko beruht. In beiden Fällen ist der Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehbar war. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, zum Beispiel Produktionsausfall oder entgangener Gewinn ist durch die Allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben begrenzt, etwa wenn die Schadenshöhe unverhältnismäßig über die Höhe der Vergütung für Produkte hinaus geht.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von PARISMOI für Schäden, die sie leicht fahrlässig verursacht haben.
(5) Unabhängig vom Verschulden von PARISMOI haftet PARISMOI bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder wenn PARISMOI eine Garantie übernommen hat.
(6) Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend; ausgenommen ist allerdings die Verjährungsregel gemäß § 10 Absatz 5. Weitergehende Ansprüche bestehen im Fall von Sachschäden nur dann, wenn und soweit die Ersatzleistung der zugunsten von PARISMOI bestehenden Versicherung reicht. Tritt diese nicht ein, dann haftet PARISMOI unmittelbar.
(7) Die Haftungsbeschränkungen des § 12 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 13 Verwendung von Daten
Durch den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass PARISMOI die vom Kunden zur Verfügung gestellten persönlichen Daten speichert, verarbeitet und dazu benutzt, die Bestellung zu bearbeiten. Sofern der Kunde auf dem Bestellformular sein Einverständnis erklärt hat, ist PARISMOI auch berechtigt, diese Daten, sofern sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weitergeleitet werden können, an andere Gesellschaften von PARISMOI weiterzuleiten, um dem Kunden gelegentlich Informationen über andere Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die für diesen von Interesse sein könnten. Der Kunde ist berechtigt, Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und Benennung weiterer Empfänger der Daten zu verlangen, der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen sowie Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner zur Verfügung gestellten persönlichen Daten zu verlangen. Die Vertragstexte der Bestellungen werden bei uns nicht gespeichert. Bitte bewahren Sie daher alle Dokumente und Nachrichten, die Sie von uns erhalten, sorgfältig auf.
§ 14 Weiterverbringung ins Ausland
PARISMOI weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Produkten deutschen und ausländischen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere den U.S.-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen wie etwa dem „Table Of Denial Orders“ oder der „US Denied Persons List/DPL“) und Genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden unterliegen kann, über die sich der Kunde zu informieren hat, will er die Produkte exportieren.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Alle mit PARISMOI abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Geschäftsbeziehungen ist Neuss.
§ 16 Verschiedenes
(1) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
(2) PARISMOI ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Dritte erbringen zu lassen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.
(4) Alle Anzeigen oder Erklärungen, die PARISMOI gegenüber abgegeben werden, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form an die oben angegebene Firmenadresse gerichtet werden.
Stand: Mai 2018